Analyse des Pflichten- und Lastenheftes der FGSV
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) mit Sitz in Köln hat im November 2025 das Dokument „Standardisiertes BIM-Parametrisierungssystem im Bundesfernstraßenbau, Pflichten- und Lastenheft, Version 1.1“ veröffentlicht. Die Ausarbeitung soll eine einheitliche Grundlage schaffen für die modellbasierte Kostenermittlung, die Erstellung von Ausschreibungen sowie für die Abrechnung von Bauleistungen und somit eine Vorgabe sein für die BIM-Anwendungsfälle 100, 110 und 160.
Ich bewerte es sehr positiv, dass überhaupt ein solcher Rahmen für die Anwendung von BIM im Straßenbau geschaffen wurde – denn ohne Standardisierung kann BIM keine Steigerung der Effizienz bewirken. Gut finde ich zudem, dass das sogenannte Parametrisierungssystem ausschließlich auf dem offenen Standard IFC aufbaut und herstellerneutral gestaltet ist. Darüber hinaus konkretisiert das Dokument auch Punkte, die mir Anfang 2025 in der BIM-Modellierungsrichtlinie der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) als unscharf aufgefallen waren.
In dem jetzigen Pflichten- und Lastenheft werden folgende Aspekte geregelt:
- Attribuierung der Bauteile
- Anforderung an die Geometrie
- Allgemeine Anforderungen wie Angaben zum Koordinatensystem
1) Attribuierung der Bauteile
Der Abschnitt Attribuierung der Bauteile ist sehr umfangreich und beschäftigt sich ausgiebig mit den von mir ungeliebten Property-Sets (Sammlung von Eigenschaften) von IFC. Einerseits ist die korrekte Übergabe von Eigenschaften eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von BIM, aber anders als zum Beispiel beim deutschen ISYBAU im Kanal sind die Properties in IFC optional und frei definierbar. Um so wichtiger ist es, diese Eigenschaften über den IFC-Standard hinaus und angepasst an die speziellen Bedürfnisse des Anwendungsfalls festzulegen. Das ist hier geschehen.
Die Namen der Attribute sowie deren möglichen Inhalte sind eindeutig in PSD (PropertySetDefinition)-Dateien abgelegt. Diese sollen zeitnah zum Download beim FGSV-Verlag bereit stehen. Alle Bausoftware-Anbieter sind dann in der Lage, die darin enthaltenen Daten in ihren Systemen anwenderfreundlich zu verwenden.
Was mir allerdings bei den als Tabelle aufgeführten Beispielen auffällt: die Art der Ausführung ist sehr kleinteilig und detailliert beschrieben. Grundsätzlich hat der Bauherr und sein Planer das Recht, bestimmte Qualitäten zu fordern. Aber in welcher Art diese vom Bauausführenden erfüllt werden, muss aus meiner Sicht offen bleiben. Nicht ohne Grund gibt es in der Praxis Nebenangebote. Ich selbst war über zehn Jahre Planer im Tief- und Straßenbau und weiß daher, dass Baufirmen – auch im Hinblick auf ihren Maschinenpark und erprobten Techniken – bezüglich der konkreten Umsetzung das letzte Wort haben müssen.
Daher erscheint es mir bei manchen der geforderten Eigenschaften nicht ausreichend sinnvoll, dass diese vom Planer gefordert werden können. Der Aspekt, dass bestimmte Informationen von der Baufirma im as-built-Modell nachgetragen werden, fehlt aus meiner Sicht vollständig im vorliegenden Dokument.
2) Anforderung an die Geometrie
Über die BIM-Modellierungsrichtlinie der DEGES hinaus werden im Pflichten- und Lastenheft in tabellarischer Form die zu verwendenden IFC-Entities (auch IFC-Objekte genannt) festgeschrieben. Das ist ein guter und wichtiger Aspekt zur einheitlichen Handhabung und Standardisierung.Unklar bleibt, ob der Geometrietyp „Solid“ bewusst so allgemein gehalten wird. Ein Solid kann verschiedenartig definiert werden, beispielsweise über Begrenzungsflächen (Brep), als CSG-Representation (Verschneidung geometrischer Grundkörper) oder Sweeping Representation (Extrusion mittels Polygon entlang einer Linie). Ich gehe davon aus, dass für die genannten Anwendungsfälle die Übergabe als geschlossene, statische Körper, bestehend aus Punkten und Dreiecken, ausreichend ist.
Nur Körper des Kanal- und Leitungsbaus, zu denen es bislang keine IFC-Entities gibt, dürfen weiterhin als Proxy-Elemente (Platzhalter) übergeben werden.
Gar nicht anfreunden kann ich mich hingegen mit der Forderung im Pflichten- und Lastenheft, den Trassenkörper in kurze, beispielsweise fünf Meter lange Körper zu unterteilen, die dann später bei Abschlagsrechnungen als fertig markiert und ausgezählt werden. Das Verfahren hat aus meiner Sicht folgende Nachteile:
- Da jeder Teilkörper alle Eigenschaften vom durchgehenden Trassenkörper erbt und weitere Eigenschaften besitzt wie „von Station“ / „bis Station“ wird das Datenvolumen erheblich aufgebläht.
- Der Planer legt letztlich fest, in welchen Abschnitten und damit wie kleinteilig abgerechnet wird. Ändert sich die Bauweise vor Ort, beispielsweise nur halbseitige Bauweise statt volle Fahrbahnbreite, passen die Teilkörper nicht zur Realität.
- Für andere Prozesse, wie zum Beispiel die Bereitstellung von Daten für die Maschinensteuerung, sind diese „Klötzchen“ recht ungeeignet.
- Und – ich stelle mir eine Prüfung über mehrere Abrechnungszeiträume sehr unübersichtlich vor.
Hierzu eine Anmerkung mit dem Verweis auf die Bausoftware von isl-kocher: Die Dynamischen Modellmengen des isl-baustellenmanagers geben die Möglichkeit, jedes langgestreckte Objekt exakt so „auszustanzen“, wie es zum Zeitpunkt der Erstellung einer Abschlagsrechnung war. Diese Arbeitsweise vermeidet alle oben genannten Nachteile.
Meine Vermutung ist, dass sich die Festschreibungen im FGSV-Dokument leider an den Möglichkeiten von BIM-Software, die ursprünglich für den Hochbau entwickelt wurde, orientiert
Ich bin auch immer wieder erstaunt, wie sicher sich die Bauherrenseite (offensichtlich) ist, dass genauso gebaut und abgerechnet wird, wie geplant. Das mag beispielsweise für einen Brückenüberbau so sein, aber schon bei den Widerlagern können Überraschungen bei der Gründung zu Änderungen führen. Auch bei Leitungen wie einer Regenentwässerung werden, insbesondere beim Bauen im Bestand, Änderungen vor Ort erzwungen.Aus meiner Sicht muss in Fachkreisen viel mehr über den Workflow bei notwendigen Änderungen der Geometrie gesprochen werden.
Klar ist aber auch: Das as-built-Modell kann nicht automatisch das Abrechnungsmodell sein. Denn wenn der Bauausführende etwas gebaut hat, was gar nicht bestellt und nicht notwendig war, kann er das auch nicht abrechnen.Unabdingbare Änderungen hingegen, die mit der Bauaufsicht abgestimmt sind, müssen zwingend ins Abrechnungsmodell einfließen.
3) Allgemeine Anforderungen wie Angaben zum Koordinatensystem
Sehr zu begrüßen sind die Forderungen im Pflichten- und Lastenheft, dass alle Teilmodelle im selben Koordinatensystem zu übergeben sind und dass die Informationen dazu als IfcProjectedCrs mit Angabe des EPSG-Codes in der IFC-Datei angegeben werden müssen. Sollten Teile, wie zum Beispiel Brücken, in einem anderen Koordinatensystem vorliegen, so sind bei deren IFC-Daten die Verdrehung und Verschiebung des Teilmodells als IfcMapConversion zu hinterlegen. Das ist ein sehr guter Beitrag zu Standardisierung. Denn Irritationen wie früher bei nicht zusammen passenden Teilmodellen oder das notwendige „Kaffeesatzlesen“ zur Bestimmung des verwendeten Koordinatensystems gehören damit der Vergangenheit an.
Mein Fazit: Bis auf Forderung nach kleinteiligen Trassenkörpern, die sich an der Möglichkeit vorhandener (Hochbau-)Software orientiert, statt in die Zukunft zu schauen, halte ich das Dokument „Standardisiertes BIM-Parametrisierungssystem im Bundesfernstraßenbau, Pflichten- und Lastenheft, Version 1.1“ für sehr gelungen, Es ist somit eine gute Arbeitshilfe bei BIM-Projekten im Straßenbau.