{"id":1537,"date":"2026-08-26T07:48:25","date_gmt":"2026-08-26T05:48:25","guid":{"rendered":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/?p=1537"},"modified":"2026-08-26T07:48:25","modified_gmt":"2026-08-26T05:48:25","slug":"vob-uebermessungsregeln-und-modellbasierte-abrechnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/vob-uebermessungsregeln-und-modellbasierte-abrechnung\/","title":{"rendered":"VOB-\u00dcbermessungsregeln und modellbasierte Abrechnung."},"content":{"rendered":"\n<p>Obwohl die VOB Teil C Ausgabe 2023 mittlerweile eine modellbasierte Abrechnung zul\u00e4sst, sind leider die \u00dcbermessungsregeln auch bei dieser Arbeitsweise weiterhin g\u00fcltig.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese lehne ich nicht aus meiner Sicht als Software-Entwickler ab! Wir haben die VOB-Regeln von Anfang an im #isl-#baustellenmanager ber\u00fccksichtigt, der Aufwand war \u00fcberschaubar. Ich lehne sie aus fachlicher und aus Sicht der Anwender ab, insbesondere wenn man modellbasiert arbeitet.<\/p>\n\n\n\n<p>Vor ein einigen Jahren war es ein Segen, dass man beim Handaufma\u00df beispielsweise einer Pflasterfl\u00e4che nicht jede Schieberkappe und jede Schachtabdeckung aufmessen und abziehen musste.<\/p>\n\n\n\n<p>Hat man ein Modell, m\u00fcssen hingegen die Ergebnisse der Berechnung sozusagen k\u00fcnstlich verf\u00e4lscht werden, ohne dass irgend jemand einen Vorteil davon hat. Die Bedienung der Software wird f\u00fcr den Anwender anspruchsvoller, weil es ja auch Ausschreibungen gibt, bei denen die VOB nicht gilt und dann muss die Funktion \u201e \u00dcbermessungsregeln beachten\u201c abgeschaltet werden. Und der Pr\u00fcfer muss kontrollieren, ob die \u00dcbermessungsregeln korrekt eingehalten, diese unterscheiden sich ja bekanntlich von ATV zu ATV.<\/p>\n\n\n\n<p>Was aus meiner Sicht besonders widersinnig ist:<br>Um zu pr\u00fcfen, ob eine Fl\u00e4che \u00fcbermessen werden darf, muss der Pr\u00fcfer ihre Gr\u00f6\u00dfe berechnen. Bei einer Schieberkappe ist es offensichtlich, aber je gr\u00f6\u00dfer die Objekte werden, um so mehr kommt man der Frage n\u00e4her, es messen und pr\u00fcfen zu m\u00fcssen, ob es \u00fcbermessen werden darf. Einfach sieht anders aus.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img loading=\"lazy\" width=\"750\" height=\"442\" src=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/linkedInUebermessen.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1538\" srcset=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/linkedInUebermessen.jpg 750w, https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/linkedInUebermessen-300x177.jpg 300w, https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2026\/08\/linkedInUebermessen-458x270.jpg 458w\" sizes=\"(max-width: 750px) 100vw, 750px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Das Hauptproblem sehe ich jedoch in der Kalkulation!<\/p>\n\n\n\n<p>Neben dem verminderten Aufwand beim Handaufma\u00df wird auch immer argumentiert,dass das \u00dcbermessen von \u00d6ffnungen dem Ausgleich f\u00fcr erh\u00f6hten Mehraufwand (wie Anarbeiten, Verschnitt, Zulagen) an den Kanten und R\u00e4ndern dient. Das ist aus meiner Sicht eine k\u00fchne Annahme, die zur Vereinfachung der Ausschreibung und Abrechnung das Risiko auf den Kalkulator abw\u00e4lzt und dazu verf\u00fchrt, ma\u00dfgebliche Leistungen nicht auszuschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Ein Kunde berichtet von einem Fall, wo die \u00dcbermessung einer sehr speziellen \u00d6ffnung einen Mehrertrag von 17,5 \u20ac brachte, das Herstellen dieser \u00d6ffnung aber ca. 650 \u20ac interne Kosten verursacht hat. Eine Zulage-Position daf\u00fcr gab es nicht, dem Kalkulator war das Problem nicht aufgefallen, die Firma blieb auf den Kosten sitzen.<br><br>Im Gegenzug kenne ich einen Fall, da hatte das Ing-B\u00fcro die Aufteilung von Parkfl\u00e4chen mit andersfarbigen Steinen als Zulage ausgeschrieben. Da die Steine im Abstand verlegt wurden, bildete jeder Stein eine Einzelfl\u00e4che. Die Baufirma hat korrekt gem\u00e4\u00df ATV 18318 zum einen die andersfarbigen Steine \u00fcbermessen, und zus\u00e4tzlich jeden einzelnen Stein nach ATV 18318, Absatz 5.4 als Einzelfl\u00e4che unter 0.5 m\u00b2 mit 0.5 m\u00b2 abgerechnet, obwohl jeder Stein nur eine Fl\u00e4che von 0.02 qm besitzt. Der Fall zeigt, dass die \u00dcbermessungsregeln auch f\u00fcr den AG nach hinten losgehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Viel Anschaulicher und fairer f\u00fcr beide Seiten ist, so auszuschreiben und abzurechnen, wie auch gebaut wird. Also mit den wahren Mengen rechnen, nach denen auch kalkuliert und bestellt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bislang \u00fcbermessene Objekte sollten immer explizit in entsprechenden LV-Positionen abgebildet werden, so dass ihre Herstellung ordentlich und transparent kalkuliert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>Anders gesagt: was bringt ein geometrisch exaktes Modell, wenn es f\u00fcr die Abrechnung \u201el\u00fcgen\u201c muss, um VOB-konforme Ergebnisse zu liefern? Das widerspricht komplett dem BIM-Gedanken.<\/p>\n\n\n\n<p>Es ist auch weniger fehleranf\u00e4llig, wenn in den Phasen Kalkulation, Bauausf\u00fchrung und Abrechnung immer mit Mengen gearbeitet wird, die nach den selben Regeln ermittelt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Warum mit einer Ausschreibung, die eigentlich nicht zum Modell passt, die tats\u00e4chlichen Aufw\u00e4nde vor dem Kalkulator verschleiern?<\/p>\n\n\n\n<p>Exaktere Ausschreibungen vermindern auch das Risiko f\u00fcr Streit um Nachtr\u00e4ge!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Obwohl die VOB Teil C Ausgabe 2023 mittlerweile eine modellbasierte Abrechnung zul\u00e4sst, sind leider die \u00dcbermessungsregeln auch bei dieser Arbeitsweise weiterhin g\u00fcltig. Diese lehne ich nicht aus meiner Sicht als Software-Entwickler ab! Wir haben die VOB-Regeln von Anfang an im #isl-#baustellenmanager ber\u00fccksichtigt, der Aufwand war \u00fcberschaubar. 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