{"id":1387,"date":"2022-03-27T09:39:03","date_gmt":"2022-03-27T07:39:03","guid":{"rendered":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/?p=1387"},"modified":"2022-11-26T03:44:23","modified_gmt":"2022-11-26T02:44:23","slug":"modelle-und-bauvertraege","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/modelle-und-bauvertraege\/","title":{"rendered":"Modelle und Bauvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"\n<p>Liebe Leserinnen und Leser,<\/p>\n\n\n\n<p>vordergr\u00fcndig erscheint es vielleicht zynisch, angesichts des Krieges in der Ukraine zur Tagesordnung \u00fcberzugehen und \u00fcber BIM zu diskutieren. Aber wenn wir in unseren westlichen Demokratien nicht optimistisch bleiben und weiter an einer lebenswerten Welt arbeiten, haben Despoten wie Putin ihr Ziel erreicht. Lassen Sie uns solidarisch mit der Ukraine sein und den Menschen helfen. Und die aus diesem Impuls heraus gewonnenen Energien auch nutzen, an der Verbesserung der Arbeitsweise im Bauwesen weiterzuarbeiten.<\/p>\n\n\n\n<p>In meinem letzten Blog-Beitrag vom Januar 2022 habe ich mich mit dem IT-technischen Aufbau von Modellen besch\u00e4ftigt und dabei dargelegt, wie Modelle im optimalen Fall gestaltet sein m\u00fcssen, damit ein reibungsloser Datenaustausch im Bauablauf m\u00f6glich ist. Mit dem heutigen Blog-Beitrag kn\u00fcpfe ich an meine Aussagen an und beschreibe bauvertraglichen Rahmenbedingungen, die f\u00fcr die verschiedenen Modelle Planungsmodell, Ausf\u00fchrungsmodell und as-built-Modell gelten bzw. vereinbart werden sollten, damit der BIM-Prozess reibungslos funktioniert.<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img loading=\"lazy\" width=\"744\" height=\"400\" src=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/linkedInBild_02-2022.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-1401\" srcset=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/linkedInBild_02-2022.jpg 744w, https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/linkedInBild_02-2022-300x161.jpg 300w, https:\/\/bim-tiefbau.de\/wp-content\/uploads\/2022\/03\/linkedInBild_02-2022-502x270.jpg 502w\" sizes=\"(max-width: 744px) 100vw, 744px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<h3>Das Planungsmodell<\/h3>\n\n\n\n<p>Grundlage f\u00fcr den durch Auftraggeber und Auftragnehmer zu schlie\u00dfenden Bauvertrag ist bislang das Leistungsverzeichnis, welches zu verwendende Materialien, Qualit\u00e4ten und Mengen beschreibt. In den meisten F\u00e4llen ist das Leistungsverzeichnis erg\u00e4nzt durch Pl\u00e4ne, die die zu bauende Geometrie beschreiben \u2013 und das vorwiegend in 2D. Derzeit befinden wir uns im Bauwesen in einer \u00dcbergangsphase, in der 2D-Pl\u00e4ne durch ein 3D-Modell ersetzt werden sollen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn vollumf\u00e4nglich nach der Methode BIM gearbeitet werden soll, beschreibt das eben genannte 3D-Modell jedoch nicht nur die Geometrie eines Bauwerks. Das Modell enth\u00e4lt vielmehr auch Angaben zu den Eigenschaften der Objekte, auch Attribute genannt, ebenso Aussagen Materialien und Qualit\u00e4ten. Schnell wird deutlich: Hier besteht die Gefahr einer Daten-Redundanz, weil sowohl im Modell als auch im Leistungsverzeichnis Beschreibungen hinterlegt sind.<\/p>\n\n\n\n<p>Um meine Aussagen praxisnah zu verdeutlichen, schildere ich den Sachverhalt an einem Beispiel: M\u00f6chte ein Polier auf einer abzuwickelnden Baustelle das Material f\u00fcr ein Bauteil oder einen Bauabschnitt bestellen, kann er schon heute die Informationen dazu aus dem Modell abrufen. Jedoch gilt letztendlich als vertraglich vereinbart, was im Leistungsverzeichnis steht. Auch wenn das Bauunternehmen, in dem der Polier arbeitet, GAEB Version 3.3. nutzt und somit Bauteile des Modells mit Positionen aus dem Leistungsverzeichnis verkn\u00fcpft, sind trotzdem Fehler in der Bauausf\u00fchrung nicht auszuschlie\u00dfen. Diese treten dann auf, wenn sich Angaben im Modell von den Angaben im Leistungsverzeichnis unterscheiden \u2013 was sehr leicht m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Welche L\u00f6sung gibt es aus meiner Sicht? Die logische und korrekte Arbeitsweise kann nur sein, bei umf\u00e4nglichen Bauma\u00dfnahmen das Leistungsverzeichnis und die 2D-Pl\u00e4ne konsequent durch ein Modell zu ersetzen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Leistungsverzeichnisse grunds\u00e4tzlich abgeschafft werden m\u00fcssen. F\u00fcr Kleinprojekte macht es oft keinen Sinn, zu modellieren. Zudem gibt es oft Leistungen &#8211; wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtung &#8211; die nicht direkt zu Bauteilen geh\u00f6ren und damit unabh\u00e4ngig vom Modell betrachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr diese Herausforderungen gibt es meiner Meinung nach zwei praktikable L\u00f6sungsans\u00e4tze. Erstens: Das Leistungsverzeichnung besteht nur noch aus einer Position \u201eBauwerk\u201c, die pauschal auf das Modell verweist plus Positionen, die Leistungen beschreiben, die nicht modelliert wurden. Oder Zweitens: Leistungen wie Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung werden als Platzhalterobjekte (kleine Quader) modelliert. Auf ein Leistungsverzeichnis kann damit ganz verzichtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Bei dem heute g\u00fcltigen Vergabeverfahren \u2013 welches im \u00dcbrigen dringend zu \u00fcberdenken ist, weil es dem zentralen BIM-Gedanken der Kollaboration entgegensteht &#8211; w\u00e4re ein oben beschriebenes Planungsmodell dann die einzige Grundlage f\u00fcr die Kalkulation und das Angebot. Die Anbieter von Bausoftware m\u00fcssten allerdings zeitnah ihre Leistungsverzeichnis-basierte Kalkulation auf modellbasiert umstellen. Bauunternehmen w\u00fcrden schlussendlich nicht mehr Preise f\u00fcr Positionen anbieten, sondern f\u00fcr Bauteile &#8211; was wesentlich anschaulicher w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<h3>Das Ausf\u00fchrungsmodell<\/h3>\n\n\n\n<p>Wie ich schon mehrfach in meinen Blog-Beitr\u00e4gen beschrieben habe, beachten Planende im Wesentlichen Entwurfsrichtlinien. Im Stra\u00dfenbau sind dies zum Beispiel Kurvenradien, Steigungen und Querneigungen. Im Kanalbau geht es vor allem um die Hydraulik. Aber die f\u00fcr die praktische Bauausf\u00fchrung wichtigen Details k\u00f6nnen Planende gar nicht endg\u00fcltig festlegen.<\/p>\n\n\n\n<p>Nur die bauausf\u00fchrende Firma hat die Kenntnis \u00fcber die Besonderheiten des eigenen Maschinenparks, der eingesetzten Bauteile und des vorhandenen Mitarbeiterstamms. Konkret bedeutet das: Im Stra\u00dfenbau kann nicht erwartet werden, dass Planende ein Digitales Gel\u00e4ndemodell (DGM) entwerfen, welches den speziellen Anforderungen der Maschinensteuerung der Baufirma entspricht, weil der k\u00fcnftige Auftragnehmer und dessen Maschinenpark zum Zeitpunkt der Planung noch nicht bekannt sind. Im Kanalbau ist es \u00e4hnlich. Hier entscheidet erst die Baufirma, aus welchen konkreten Bauteilen von welchem Lieferwerk Sch\u00e4chte und Haltungen erstellt werden und sie \u00e4ndert zum Vermeiden von Verschnitt in der Regel die Geometrie geringf\u00fcgig.<\/p>\n\n\n\n<p>Da eine moderne digitalisierte Bauausf\u00fchrung mit GNSS (landl\u00e4ufig GPS)-Steuerungen abgewickelt wird, ist die \u00dcberarbeitung des Planungsmodells Teil der Arbeitsvorbereitung und muss bei dem heutigen Vergabeverfahren zeitnah nach Auftragsvergabe durchgef\u00fchrt werden. Die DGM`s f\u00fcr die Maschinensteuerung sind aus dem Modell abzuleiten. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Soll und Ist auseinanderlaufen und es ist zus\u00e4tzliche Arbeit f\u00fcr die getrennte Erstellung der DGM f\u00fcr die Maschinensteuerung notwendig.<\/p>\n\n\n\n<p>Abweichend von der heutigen Praxis, DGM\u00b4s f\u00fcr die Maschinensteuerung nur intern zu verwenden und sp\u00e4ter wieder mehr oder weniger klassisch abzurechnen, bietet sich die gro\u00dfe Chance auf eine Aufwandreduzierung auf beiden Vertragsseiten. Diese Reduktion w\u00e4re m\u00f6glich, wenn das von der Baufirma erstellte Ausf\u00fchrungsmodell mit dem Planungsb\u00fcro und dem Auftraggeber abgestimmt und zur Grundlage des Bauvertrags und der Abrechnung w\u00fcrde. Gelegentlich h\u00f6rt man dazu den Begriff \u201eVertragsmodell\u201c.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die auftraggeberseitige Bauaufsicht mit diesem leicht ge\u00e4nderten (Vertrags- bzw. Ausf\u00fchrungs-)Modell einverstanden ist, hat die Baufirma zum einen vor Bauausf\u00fchrung die Sicherheit, dass die \u00c4nderungen, die aufgrund seiner praktischen Erfahrungen eingeflossen sind, akzeptiert werden. Zum anderen sind, vorbehaltlich unvorhergesehener \u00c4nderungen, die Mengen der Schlussrechnung vorab bekannt. Das Schreiben von Abschlagsrechnungen beschr\u00e4nkt sich auf die Meldung, welche Bauteile ganz oder teilweise fertiggestellt sind. Daraus ergibt sich wiederum eine Zeit- und schlussendlich Kostenersparnis.<\/p>\n\n\n\n<p>Ergeben sich keine unvorhergesehenen \u00c4nderungen, etwa durch die unerwartete Lage von Versorgungsleitungen oder bisher unbekannten Bodenverh\u00e4ltnisse, die in das Modell eingearbeitet werden m\u00fcssen, ist das mit Informationen angereicherte Ausf\u00fchrungsmodell am Ende auch das as-built-Modell.<\/p>\n\n\n\n<p>Mitarbeitende in der Bau\u00fcberwachung und Bauabrechnung werden durch die Nutzung von Modellen jedoch nicht arbeitslos. Eventuell vorhandene \u00c4ngste sind meiner Meinung nach v\u00f6llig unbegr\u00fcndet. Statt wie bisher nachtr\u00e4glich alle Bauleistungen noch einmal gemeinsam aufzumessen, muss zuk\u00fcnftig w\u00e4hrend der Bauausf\u00fchrung regelm\u00e4\u00dfig gepr\u00fcft werden, ob nach dem Soll-Modell gebaut wird. Damit wird das vorhandene Fachpersonal in die neuen Prozesse eingebunden. Zum Beispiel werden auch zuk\u00fcnftig Schichtst\u00e4rken im Stra\u00dfenbau gepr\u00fcft, um die Qualit\u00e4t sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<h3>Zusammenfassung<\/h3>\n\n\n\n<p>Mit Blick auf meine bisher gemachten Aussagen kann aus meiner Sicht eine modellbasierte Bauausf\u00fchrung k\u00fcnftig wie folgt ablaufen:<\/p>\n\n\n\n<p>Das Planungsmodell muss gem\u00e4\u00df den geltenden Entwurfsrichtlinien erstellt und von den Mengen weitgehend genau sein \u2013 es ersetzt das Leistungsverzeichnis. Das aus dem Planungsmodell entwickelte Ausf\u00fchrungsmodell ist im optimalen Fall auch das Vertrags-, Abrechnungs- und as-built-Modell. Wenn das Ausf\u00fchrungsmodell so gestaltet ist, dass sich die Maschinensteuerung \u201eauf Knopfdruck\u201c ableiten l\u00e4sst, entf\u00e4llt der heutige Zusatzaufwand zur Erstellung von DGM`s f\u00fcr die Maschinensteuerung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Aufwand zur Erstellung und Pr\u00fcfung von Abrechnungen reduziert sich bei modellbasierter Abrechnung erheblich. Freir\u00e4ume k\u00f6nnen in die Qualit\u00e4tskontrolle investiert werden oder f\u00fchren zu einer Kostenminderung.<\/p>\n\n\n\n<p>Eventuell vorhandenes Misstrauen von Projektbeteiligten wird abgebaut, wenn die Vertragspartner gemeinsam dem verabschiedeten Vertragsmodell vertrauen und auf dieser Basis arbeiten und abrechnen. Das Ausf\u00fchrungsmodell sollte dazu auf einer Plattform (CDE &#8211; Common Data Environment) platziert werden und f\u00fcr beide Seiten immer zug\u00e4nglich sein. \u00c4nderungen am Modell m\u00fcssen rechtssicher dokumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><\/p>\n\n\n\n<h3>Ausblick<\/h3>\n\n\n\n<p>Dass dieser als Idealprozess zu bezeichnende Bauablauf kurzfristig Einzug in die Praxis h\u00e4lt, ist leider derzeit nicht zu hoffen. Reibungslos wird es erst funktionieren, wenn die Attribute, die am Planungsmodell das Leistungsverzeichnis ersetzen sollen, verst\u00e4ndlich strukturiert sind, nicht jedes Planungsb\u00fcro mit eigenen Standards arbeitet, sondern im besten Fall genormte Attribute verwendet werden. Mit dem Willen der Auftraggeber und passenden Vertr\u00e4gen zwischen den am Bauprozess Beteiligten k\u00f6nnte jedoch bald eine Beschleunigung m\u00f6glich sein.<\/p>\n\n\n\n<p>Und noch ein wichtiger Aspekt: Alle am Markt befindlichen Kalkulationsprogramme m\u00fcssten von positionsbasierter auf bauteilbasierte Kalkulation umgestellt werden. Das wird sicher nicht so schnell geschehen, Softwareh\u00e4user brauchen hier Vorlauf.<\/p>\n\n\n\n<p>Sehr wichtig ist es, dass die VOB als Vertragsbestandteil an das modellbasierte Arbeiten angepasst wird. Noch heute ist dort nachzulesen, dass Baufirmen Anspruch auf eine in der \u00d6rtlichkeit abgesteckte Achse haben, obwohl schon seit \u00fcber 20 Jahren mit Maschinensteuerungen gearbeitet wird und niemand mehr die Pfl\u00f6cke in der Wiese ben\u00f6tigt. In die VOB geh\u00f6rt vielmehr der Anspruch des Auftragnehmers auf ein Modell und\/oder Grunddaten, die die schnelle Neumodellierung oder \u00c4nderung erm\u00f6glichen. Zudem m\u00fcssen die Regeln f\u00fcr die Abrechnung angepasst werden. \u00dcbermessungsregeln zum Beispiel sind nicht konform mit dem modellhaften Arbeiten. Wenn das Volumen des Modells bekannt ist, sollte beispielsweise nicht mehr ersatzweise \u00fcber laufende Meter abgerechnet werden. Denn die Arbeitsweise, die zur Erleichterung des manuellen Aufma\u00dfes gedacht waren, verkomplizieren die modellbasierte Abrechnung nur. In der VOB Teil C ist nachzulesen, dass nach Pl\u00e4nen abzurechnen ist, wenn solche vorliegen. Dieser Passus muss so erweitert werden, dass auch die modellbasierte Abrechnung zu akzeptieren ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Leider bin ich wenig optimistisch, dass solche umfangreichen Anpassungen der Rahmenbedingungen &#8211; wie der VOB &#8211; schnell erfolgen. Es bleibt daher Aufgabe der Software-Entwickler, L\u00f6sungen f\u00fcr die derzeitige \u00dcbergangsphase zu schaffen, mit denen Unternehmen wirtschaftlich arbeiten k\u00f6nnen. Ausf\u00fchrenden Baufirmen m\u00fcssen in die Lage versetzt werden, Vertragsmodelle zu entwickeln, die das Arbeiten ohne Einschr\u00e4nkung durch die VOB m\u00f6glich machen.<\/p>\n\n\n\n<p>Als gut umsetzbaren Zwischenschritt sehe ich die Forderung, dass Planende immerhin alle f\u00fcr eine schnelle Neumodellierung notwendigen digitalen Daten \u00fcbergeben m\u00fcssen, auf deren Basis eine schnelle Neumodellierung m\u00f6glich ist. Denn ausf\u00fchrenden Unternehmen w\u00fcrde eine solche Arbeitsweise eine deutliche Effizienzsteigerung erm\u00f6glichen. Und das auch ohne das Vorliegen eines qualifizierten Planungsmodells. Als rechtliche Rahmenbedingungen w\u00e4ren daf\u00fcr neu zu schaffen: Das Recht des Auftragnehmers auf Daten wie Achse, Gradiente, Urgel\u00e4nde-DGM und die Fahrbahnr\u00e4nder als 3D-Linien in digitaler Form sowie das Recht auf Anerkennung einer modellbasierten Abrechnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frank Kocher<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Leserinnen und Leser, vordergr\u00fcndig erscheint es vielleicht zynisch, angesichts des Krieges in der Ukraine zur Tagesordnung \u00fcberzugehen und \u00fcber BIM zu diskutieren. Aber wenn wir in unseren westlichen Demokratien nicht optimistisch bleiben und weiter an einer lebenswerten Welt arbeiten, haben Despoten wie Putin ihr Ziel erreicht. Lassen Sie uns solidarisch mit der Ukraine sein und den Menschen helfen. Und die aus diesem Impuls heraus gewonnenen Energien auch nutzen, an der Verbesserung der Arbeitsweise im Bauwesen weiterzuarbeiten. 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