{"id":1278,"date":"2021-07-14T16:28:51","date_gmt":"2021-07-14T14:28:51","guid":{"rendered":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/?p=1278"},"modified":"2021-09-19T06:06:30","modified_gmt":"2021-09-19T04:06:30","slug":"gedanken-zum-bim-leitfaden-strassenwesen-ba-wue","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/gedanken-zum-bim-leitfaden-strassenwesen-ba-wue\/","title":{"rendered":"Gedanken zum BIM-Leitfaden Stra\u00dfenwesen Ba-W\u00fc"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Bundesland Baden-W\u00fcrttemberg hat im Februar 2021 einen BIM-Leitfaden f\u00fcr das Stra\u00dfenwesen herausgegeben. Dabei handelt es sich laut Aussage der Autorinnen und Autoren um das zentrale Dokument f\u00fcr die Einf\u00fchrung und f\u00fcr ein einheitliches Verst\u00e4ndnis der BIM-Methodik in der Landesverwaltung. Gleichzeitig soll der 60 Druckseiten umfassende Leitfaden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stra\u00dfenbauverwaltung Baden-W\u00fcrttemberg als Handreichung f\u00fcr die Vorbereitung, Planung und Durchf\u00fchrung von BIM-Projekten dienen. Notiert ist zudem, dass der BIM-Leitfaden auch allen Partnern au\u00dferhalb der Verwaltung frei zur Verf\u00fcgung steht. Damit soll erreicht werden, dass sich Unternehmen, Ingenieurb\u00fcros, Hochschulen und Universit\u00e4ten sowie Vereine und Verb\u00e4nde an diesem Leitfaden und der Vorgehensweise der Stra\u00dfenbauverwaltung des Landes orientieren k\u00f6nnen. Auf diese Weise werden Informationen vermittelt, die Einf\u00fchrung der BIM-Methode landesweit vereinheitlicht sowie Grundlagen f\u00fcr ein gemeinsames Verst\u00e4ndnis geschaffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Kooperation und Kollaboration<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Grunds\u00e4tzlich begr\u00fc\u00dfe ich das Erscheinen dieses BIM-Leitfadens Baden-W\u00fcrttemberg und spreche damit sicherlich ebenfalls im Namen von ausf\u00fchrenden Bauunternehmen. Aber ich habe auch Kritik an diesem zentralen Dokument. Im Leitfaden fallen die Begriffe Kooperation und Kollaboration \u2013 das ist gut \u2013 aber die Belange der Baufirmen sind trotzdem nicht ausreichend ber\u00fccksichtigt worden. Beim Lesen des Leitfadens ist mir aufgefallen, dass sich die Autorinnen und Autoren \u00fcber den f\u00fcr Auftragnehmer so wichtigen Bauprozess zu wenige Gedanken gemacht haben.<\/p>\n\n\n\n<p>So wird zum Beispiel dargestellt, dass bei der Einf\u00fchrung von BIM die Leistungsniveaus der VDI-Richtlinie 2552 eine technisch-organisatorisch geeignete Orientierung sind. Schaue ich mir die \u00dcbersicht der Leistungsniveaus an, f\u00e4llt mir auf, dass beim Leistungsniveau 3 ein Modellserver mit vollst\u00e4ndig offenen Prozess- und Datentransaktionen erw\u00e4hnt wird. Das klingt erst einmal gut, jedoch muss diese \u00fcberblickm\u00e4\u00dfige Aussage schnellstm\u00f6glich konkretisiert werden. Insbesondere die Prozesse rund um die Abrechnung \u2013 die Stichworte lauten hier Abrechnungszeitr\u00e4ume sowie wachsendes as-built-Modell &#8211; m\u00fcssen noch gut \u00fcberlegt und ausgearbeitet werden.<br><br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum werden Software-Produkte genannt?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Seite 15 des BIM-Leitfadens werden konkrete Softwareprodukte genannt. Ich verstehe das so, dass es hier um die Anwendung vorhandener Programme durch die Stra\u00dfenbauverwaltung von Baden-W\u00fcrttemberg geht. Mir stellt sich dabei die Frage, was diese Interna in einem \u00f6ffentlichen Leitfaden zu suchen haben. Leserinnen und Leser des Dokumentes k\u00f6nnte fehlinterpretieren, dass Auftragnehmer zwingend mit diesen Softwareprodukten arbeiten m\u00fcssen. Erst auf der Seite 25 des BIM-Leitfadens, in Kapitel 3.2.9.2, erster Absatz, wird klargestellt: &#8222;Der Auftragnehmer ist frei in der Wahl seiner Softwarewerkzeuge zur Umsetzung der einzelnen BIM-Leistungen.\u201c Trotz dieser Aussage sollte meiner Meinung nach auf die Nennung von Softwareprodukten grunds\u00e4tzlich verzichtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Positiv: Open-BIM-Ansatz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Positiv ist mir im BIM-Leitfaden auf der Seite 25 das Kapitel 3.2.9.3 mit der \u00dcberschrift \u201eDatenaustauschformate\u201c aufgefallen. Denn dort hei\u00dft es: \u201eIn den Auftraggeber Informationsanforderungen (AIA) sollen zugunsten des Open BIM-Ansatz und der Verpflichtung zur Anwendung des OKSTRA keine herstellerabh\u00e4ngigen Datenformate gefordert werden&#8220;. Diese Aussage ist vollkommen richtig, denn die Zukunft im Bauwesen hei\u00dft Open-BIM. Davon bin ich fest \u00fcberzeugt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Negativ: Beweislast liegt beim Auftragnehmer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Negativ aufgefallen ist mir das Kapitel 3.2.2 auf der Seite 19 des BIM-Leitfadens. Dort steht: \u201eGegebenenfalls k\u00f6nnen digitale Grundlagen schon w\u00e4hrend der Ausschreibung vom Auftraggeber zur Verf\u00fcgung gestellt werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer zu pr\u00fcfen, ob diese digitalen Grundlagen f\u00fcr die Umsetzung der BIM-Anwendungsf\u00e4lle geeignet sind.\u201c Das ist aus meiner Sicht einer der Hauptknackpunkte. Zum einen der Konjunktiv \u201eGegebenenfalls k\u00f6nnen \u2026..&#8220;. Und dann auch noch die Umkehr der Beweislast auf den Auftragnehmer, der pr\u00fcfen soll, dass die Daten ausreichend sind. Hier MUSS eine f\u00fcr den Auftraggeber zwingend einzuhaltende Regelung geschaffen werden!<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu ein Beispiel, welches ausdr\u00fcckt, dass dringender Handlungsbedarf besteht: Ich habe Anfang Juni die Unterlagen eines Bauprojektes aus Baden-W\u00fcrttemberg auf den Tisch bekommen. In den Dokumenten wird vom Land als Auftraggeber BIM in allen Facetten vom Auftragnehmer gefordert. Die Pl\u00e4ne wurden jedoch ausnahmslos als PDF-Format zur Verf\u00fcgung gestellt. Unter Kooperation und Kollaboration verstehe ich etwas anderes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Keine geschlossenen Volumenk\u00f6rper notwendig<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ich bleibe bei meiner Meinung, dass innerhalb eines BIM-Prozesses nicht unbedingt Modelle in Form geschlossener Volumenk\u00f6rper \u00fcbergeben werden m\u00fcssen. Denn Planerinnen und Planer erstellen Modelle sowie meist anders, als Bauunternehmen diese verwenden k\u00f6nnen. Jedoch sollte zwingend eine geometrische Beschreibung der zu bauenden Objekte nach Lage und H\u00f6he an jeder Stelle vorhanden sein, nach denen der Auftragnehmer die Modelle schnell und sicher neu erstellen kann. Und diese Beschreibung sollte als Pflicht f\u00fcr den Auftraggeber definiert sein! Im Idealfall geh\u00f6ren im Stra\u00dfenbau neben Achsen und Gradienten erg\u00e4nzend ein Drahtgittermodell der Fahrbahnr\u00e4nder bzw. korrekte DGM-Horizonte zu dem, was Auftraggeber zu liefern haben. All das sind Daten, f\u00fcr die es schon seit der Lochkartenzeit Datenformate gibt (REB 1979!). Aus welchen Gr\u00fcnden auch immer: In aller Regel werden \u201edumme\u201c Pl\u00e4ne im PDF-Format geliefert.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Frage nach dem Koordinatensystem<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein weiterer Sachverhalt ist mir im BIM-Leitfaden aufgefallen, Leserinnen und Leser finden diesen auf der Seite 22 im Kapitel 3.2.8.1 \u201eKoordinatensysteme\u201c. Dort hei\u00dft es: \u201eEs sind grunds\u00e4tzlich die im Land Baden-W\u00fcrttemberg g\u00e4ngigen Koordinatensysteme UTM32N\/<br>ETRS89 anzuwenden.&#8220; Auftraggeber k\u00f6nnen sicherlich fordern, dass Auftragnehmer am Ende einer Bauma\u00dfnahme das as-built-Modell im Koordinatensystem UTM \u00fcbergeben sollen. Offen bleibt jedoch, wie zuvor der Abrechnungsprozess laufen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>Zu diesem Thema ein Textauszug aus meinem <a href=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/utm-behindert-bim-anwendungen\/\">Blogbeitrag<\/a> vom Januar 2019 mit der \u00dcberschrift \u201eUTM behindert BIM-Anwendungen\u201c. \u201eDer Raum M\u00fcnchen zum Beispiel liegt in dem Bereich, in dem der gedachte Zylinder das Ellipsoid durchdringt, der Ma\u00dfstabsfaktor ist hier 1,00. Orte, die innerhalb der Linie Bremen-Stuttgart liegen \u2013 das trifft zum Beispiel auch f\u00fcr Gemeinden im Rhein-Main Gebiet zu \u2013 befinden sich im Bereich der Zonenmitte und somit im Segment der gr\u00f6\u00dften Ma\u00dfstabs\u00e4nderung.\u201c Fakt ist: Die Bauausf\u00fchrung muss in einem unverzerrten lokalen System stattfinden, daf\u00fcr sorgen auch die Vermesserinnen und Vermesser vor Ort. Damit muss auch die Bauabrechnung ist diesem System stattfinden \u2013 und nicht in UTM. Sonst k\u00e4me es zu massiven Abweichungen zwischen Modell und Abrechnung, die nicht erkl\u00e4rbar w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Modelle als Proxyk\u00f6rper \u00fcbergeben<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Auf der Seite 34 im Kapitel 4.2.9.3 des BIM-Leitfadens steht unter der \u00dcberschrift \u201eDatenaustausch und -\u00fcbergabe\u201c folgendes: \u201eDer OKSTRA ist das f\u00fcr die Stra\u00dfenbauverwaltung g\u00fcltige Datenaustauschformat. Die Verwendung anderer Formate kann zweckm\u00e4\u00dfig sein und bedarf der vertraglichen Vereinbarung, zum Beispiel Open-BIM oder IFC Road.&#8220; An anderer Stelle, auf der Seite 56 des Leitfadens, wird pr\u00e4zisiert: \u201eDatenformate: Open-BIM als mittel-\/langfristige L\u00f6sung; IFC Road und Bridge als kurzfristige L\u00f6sung bis der OKSTRA 3D-f\u00e4hig ist in der Version 2.02X oder h\u00f6her.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p>Dazu habe ich folgende Meinung: OKSTRA ist grunds\u00e4tzlich ein guter Ansatz, aber eben noch nicht 3D-f\u00e4hig. IFC Road ist ebenfalls noch in Arbeit. Was verstehen die Autorinnen und Autoren des Leitfadens somit unter dem Begriff kurzfristig? Der f\u00fcr mich naheliegende Ansatz, das vorhandene IFC Format zu verwenden, fehlt. Ich sage deshalb: Statt keine L\u00f6sung zu haben, w\u00e4re eine \u00dcbergabe der Modelle als sogenannte Proxyk\u00f6rper (statische Modelle) im aktuellen IFC-Format m\u00f6glich. Ich denke zudem, dass nach dem Abschluss von Bauarbeiten eine \u00c4nderung von Objekten \u00fcber Parameter &#8211; was eigentlich das Wesen von IFC ausmacht &#8211; gar nicht notwendig und auch nicht gewollt ist. Denn das as-built-modell ist ja eine Art Dokument, das nicht mehr ver\u00e4ndert werden soll. Hinweise dazu finden Interessierte in meinen <a href=\"https:\/\/bim-tiefbau.de\/category\/startseite\/die-klassischen-irrtuemer-ueber-ifc\/\">Blog-Beitrag<\/a> vom Dezember 2020 mit der \u00dcberschrift \u201eDie klassischen Irrt\u00fcmer \u00fcber IFC.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Frank Kocher<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Bundesland Baden-W\u00fcrttemberg hat im Februar 2021 einen BIM-Leitfaden f\u00fcr das Stra\u00dfenwesen herausgegeben. Dabei handelt es sich laut Aussage der Autorinnen und Autoren um das zentrale Dokument f\u00fcr die Einf\u00fchrung und f\u00fcr ein einheitliches Verst\u00e4ndnis der BIM-Methodik in der Landesverwaltung. 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